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AIGUDE.io – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Pagemachine AG, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt, Deutschland („Pagemachine“) ist auf Dienstleistungen spezialisiert, die auf maschinellem Lernen basieren, z. B. maschinelle Beschreibung von Bildinhalten, und bietet seine Online-Dienste auf aigude.io an

Der Kunde möchte die Dienste von Pagemachine in seinen eigenen Softwareprodukten und/oder für andere geschäftliche oder private Zwecke nutzen. Um dem Kunden die Nutzung der Dienste zu ermöglichen, wird ihm der Zugang zu den abonnierten aigude.io-Diensten in Übereinstimmung mit und im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt.

Diese aigude.io-Lizenzbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sind unter https://www.aigude.io/license.html verfügbar und können vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden. Pagemachine speichert diesen Vereinbarungstext nach Vertragsschluss nicht.

1 Definitionen

1.1 „Anwendung“ bezeichnet die Software oder den Dienst, die bzw. der vom Kunden oder im Auftrag des Kunden entwickelt wurde und die bzw. der die API nutzt.

1.2 „Anwendungen von Drittanbietern“ bezeichnet alle Anwendungen, Komponenten, Bibliotheken, Plug-ins oder andere Software, die von einem Dritten bereitgestellt werden und dem Kunden die Nutzung oder den Zugriff auf die Dienste ermöglichen, z. B. Übersetzungs-Plug-ins für Anwendungen von Drittanbietern, für die der Kunde seine eigenen API-Zugangsdaten verwenden muss.

1.3 „Anzahl der Zeichen“ bezeichnet die Anzahl der Zeichen des an die API übertragenen Inhalts, basierend auf der verwendeten Zeichenkodierung. Multibyte-kodierte Zeichen zählen als ein einziges Zeichen.

1.4 „API“ bezeichnet die von Pagemachine dem Kunden zur Verfügung gestellte Anwendungsprogrammierschnittstelle (aigude.io API), wie sie in der Leistungsbeschreibung und der von Pagemachine bereitgestellten Dokumentation beschrieben ist.

1.5 „API-Anforderung“ bezeichnet eine HTTP-Anforderung, die von der Anwendung an die API übermittelt wird.

1.6 „API-Antwort“ bezeichnet die Antwort der API auf eine API-Anforderung.

1.8 „Bestell-Button“ bezeichnet den deutlich gekennzeichneten Button im Online-Bestellprozess, der den Bestellvorgang abschließt (z. B. mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“ o. ä.).

1.9 „aigude.io API Free“ bezeichnet die von Pagemachine kostenlos bereitgestellte API.

1.10 „aigude.io  API Pro“ bezeichnet die von Pagemachine kostenpflichtig bereitgestellte API.

1.12 „Dienste“ bezeichnet die Gesamtheit der angebotenen gemäß der Leistungsbeschreibung angebotenen Pro-Dienstleistungen von aigude.io, ausgenommen Testfunktionen.

1.13 „Dokumentation“ bezeichnet die elektronische Dokumentation der Anforderungen und Funktionalitäten der API, die dem Kunden in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird.

1.15 „Endnutzer“ bezeichnet die Benutzer der Anwendung des Kunden.

1.16 „Inhalt“ bezeichnet alle Eingabedaten (Texte, Dokumente usw.), die vom Kunden an die Dienste gemäß der Leistungsbeschreibung gesendet werden, um diese von der von Pagemachine betriebenen maschinellen Infrastruktur verarbeiten zu lassen.

1.17 „Interne Nutzer“ bezeichnet die Nutzer, die den Zugang des Kunden zu den Diensten für interne Zwecke des Kunden verwenden, z. B. Mitarbeiter des Kunden, Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (im Sinne von §§ 15 ff. AktG), freie Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden.

1.18 „Kunde“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Dienste oder Dienstleistungen als Vertragspartner von Pagemachine bestellt oder abonniert.

1.20 „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die Auflistung der Funktionalitäten und Spezifikationen der Dienste und/oder der Kunden-Trainings-Daten (jeweils soweit zutreffend), wie bei Abschluss dieser Vereinbarung festgelegt.

1.21 „Verarbeitete Inhalte“ bezeichnet alle Inhalte, die mit den Diensten verarbeitet wurden.

1.22 „Vereinbarung“ bezeichnet den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Pagemachine bezüglich des Abonnements und der Nutzung der Dienste von aigude.io in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.23 „Werktage“ sind die Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

1.24 „Zeichen“ hat die Bedeutung, die in der Definition für „Anzahl der Zeichen“ festgelegt ist.

2 Gegenstand der Vereinbarung

2.1 Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung bietet Pagemachine dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung Zugriff auf die abonnierten Dienste in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und der anwendbaren Dokumentation.

2.2 Der Kunde zahlt an Pagemachine die vereinbarte Vergütung, wie im Online-Kaufprozess oder im Bestellformular angegeben, soweit der Kunde Leistungen erhält, die bei Vertragsschluss als kostenpflichtig gekennzeichnet sind.

3 Leistungen von Pagemachine

3.1 Allgemein

3.1.1 Pagemachine gewährt dem Kunden Zugang zu den Diensten während der Laufzeit und im Rahmen des Geltungsbereichs der Vereinbarung einschließlich der Leistungsbeschreibung.

3.1.2 Pagemachine speichert Inhalte oder Verarbeitete Inhalte nur vorübergehend auf seinen Servern, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste technisch erforderlich ist. Pagemachine ist jedoch berechtigt, Zugriffsprotokolle für Abrechnungs-, Sicherheits- und Statistikzwecke zu erstellen und aufzubewahren. Solche Zugriffsprotokolle dürfen keine Inhalte oder verarbeitete Inhalte enthalten. Zugriffsprotokolle können jedoch Metadaten von API-Anforderungen wie z. B. den Zeitpunkt der API-Anforderung und die Größe des übertragenen Inhalts enthalten.

3.1.3 Pagemachine wird auf Inhalte und/oder Verarbeitete Inhalte nur zugreifen, wenn und soweit dies zum Auffinden und Beheben von technischen Fehlern erforderlich ist, die geeignet sind, die Verfügbarkeit der Dienste zu gefährden. Soweit für die vorstehenden Zwecke erforderlich, kann Pagemachine – abweichend von Ziffer 3.1.2 – vereinzelt Inhalte und/oder Verarbeitete Inhalte automatisiert für einen Zeitraum von maximal 72 Stunden speichern, wenn bei Verarbeitung der Anfrage gewisse Fehlermuster auftreten. Die Inhalte und/oder Verarbeiteten Inhalte werden für die Dauer der Fehlerbehebung verschlüsselt gespeichert und anschließend automatisiert gelöscht. Der Zugriff auf kryptographische Schlüssel zur Entschlüsselung der Inhalte und/oder Verarbeiteten Inhalte erfolgt nur in Einzelfällen in einem protokollierten Prozess für ausgewählte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter von Pagemachine und nach Freigabe von der Unternehmensleitung. Für die Fehlerbehebung gespeicherte Inhalte und/oder Verarbeitete Inhalte werden nicht einzelnen Kunden zugeordnet.

3.1.5 Pagemachine steht es frei, Kunden testweise zusätzliche Funktionen in Alpha- oder Beta-Versionen zur Verfügung zu stellen („Testfunktionen“). Diese Testfunktionen sind als solche bzw. als Alpha oder Beta gekennzeichnet. Testfunktionen sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Pagemachine kann sie freiwillig allen oder einzelnen Kunden zur Verfügung stellen und der Kunde ist für die Nutzung von Testfunktionen zu keiner Zahlung verpflichtet. Testfunktionen dienen der testweisen Verwendung durch den Kunden und der Evaluierung durch Pagemachine. Sie sind keine abschließend entwickelten Dienste oder Funktionen und können Fehler oder andere Ungenauigkeiten aufweisen. Pagemachine kann die Testfunktionen jederzeit ändern, anpassen oder wieder einstellen.

3.1.6 Weitere Leistungen, wie insbesondere Beratung, individuelle Entwicklung oder Implementierungs- oder Schulungsleistungen, schuldet Pagemachine nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

3.1.7 Pagemachine ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

3.1.8 Der Kunde kann Internen Nutzern nach eigenem Ermessen Zugang zu den Diensten gewähren. Der Kunde haftet jedoch in vollem Umfang für die Nutzung der Dienste durch Interne Nutzer und muss sicherstellen, dass die Internen Nutzer alle in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen für die Nutzung der Dienste kennen und berücksichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, Pagemachine unverzüglich über jede vermutete oder angebliche Verletzung dieser Vereinbarung zu informieren und mit Pagemachine bei der Untersuchung solcher Verletzungen sowie bei allen Maßnahmen von Pagemachine zur Durchsetzung dieser Vereinbarung zusammenzuarbeiten.

3.2 API

Zusätzlich zu Ziffer 3.1 gilt für die API Folgendes:

3.2.1 Pagemachine wird dem Kunden die entsprechenden Zugangsdaten für die API zur Verfügung stellen.

3.2.2 Die API ermöglicht es dem Kunden, die von Pagemachine betriebene technische Infrastruktur für das maschinelle Lernen durch die Übertragung von Inhalten an die technische Infrastruktur zu nutzen. Pagemachine verarbeitet die Inhalte in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation. Pagemachine kann jedoch die Richtigkeit oder Genauigkeit der API-Antworten oder der Verarbeiteten Inhalte weder sicherstellen noch garantieren. Insbesondere übernimmt Pagemachine keine Garantie für die Richtigkeit der vom maschinellen Lernsystem erstellten Verarbeiteten Inhalte.

3.2.3 Pagemachine kann dem Kunden nach eigenem Ermessen Software-Entwicklungs-Kits oder Code-Beispiele (im Folgenden gemeinsam als „Code-Beispiele“ bezeichnet) zur Verfügung stellen. Code-Beispiele werden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind von den kostenpflichtigen Diensten ausgeschlossen. Code-Beispiele werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und können von einer speziellen Website heruntergeladen werden. Pagemachine ist nicht verpflichtet, die Entwicklung von Code-Beispielen fortzusetzen oder Code-Beispiele jederzeit funktionsfähig oder verfügbar zu halten. Code-Beispiele eignen sich nicht für den Einsatz in Produktionsumgebungen und werden nur zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt.

3.2.4 Insbesondere im Hinblick auf die laufende Entwicklung der API kann Pagemachine neue Versionen der API mit einem zusätzlichen oder anderen Funktionsumfang einführen. Darüber hinaus kann Pagemachine veraltete Versionen der API einstellen, sofern die Einstellung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden angemessen ist. Pagemachine informiert den Kunden über eine solche Einstellung schriftlich (E-Mail genügt) mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden der Einstellung. Pagemachine wird den Kunden über Aktualisierungen der API per E-Mail informieren.

3.2.5 Einige Anwendungen von Drittanbietern erfordern möglicherweise, dass der Kunde Dienste von Pagemachine erwirbt, um bestimmte Funktionen der Anwendungen von Drittanbietern (z. B. Übersetzungs-Plug-ins) nutzen zu können. Pagemachine ist für die Anwendungen von Drittanbietern nicht verantwortlich. Jede Nutzung einer solchen Anwendung unterliegt ausschließlich den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, und Pagemachine hat keinen Einfluss auf solche Anwendungen von Drittanbietern.

3.3 Aigude.io API Free

3.3.1 Pagemachine stellt die aigude.io API Free mit einem eingeschränkten Funktionsumfang zur Verfügung. Die Einzelheiten, insbesondere im Hinblick auf die konkreten Einschränkungen, ergeben sich aus der Dokumentation.

3.3.2 Abweichend von Ziffer 3.2.4 behält Pagemachine sich vor, den Funktionsumfang der aigude.io API Free jederzeit zu ändern oder die kostenlose Bereitstellung der API insgesamt einzustellen.

3.3.3 Abweichend von Ziffer 3.1.2 Satz 1 behält Pagemachine sich vor, Inhalte oder Verarbeitete Inhalte dauerhaft zu speichern.

3.3.4 Im Übrigen gelten die Regelungen aus Ziffer 3.2 entsprechend.

3.4 Aigude.io API Pro

Zusätzlich zu Ziffer 3.1 gilt für Aigude.io API Pro Folgendes:

3.4.1 Aigude.io API Pro bietet dem Kunden, wie in der Leistungsbeschreibung festgelegt, eine erweiterte Funktionalität zur Nutzung der AI-Dienste.

3.4.2 Die Lizenz zur Nutzung von Aigude.io API Pro ist eine Einzelnutzerlizenz.

3.5 Leistungsänderungen

3.5.1 Über das für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Dienste erforderliche Maß hinausgehend kann Pagemachine die Dienste und deren Funktionsumfang ändern und anpassen, wenn ein triftiger Grund diese Änderung erfordert. Ein solcher liegt vor, wenn die Änderungen oder Anpassungen (i) zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen oder Rechtsprechung, (ii) zur Umsetzung geänderter technischer Anforderungen wie bspw. einer neuen technischen Umgebung oder anderer betriebstechnischer Gründe oder (iii) zur Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten wie bspw. erhöhte Nutzerzahlen erforderlich ist oder wenn die Änderungen und Anpassungen zugunsten des Kunden erfolgen, bspw. zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit oder Sicherheit.

3.5.2 Für Änderungen an den Diensten und deren Funktionsumfang im Sinne von Ziffer 3.5.1 entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

3.5.3 Betrifft eine Änderung ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der Funktionen, nur unwesentliche Bestandteile der Dienste (wie bspw. Design- oder Darstellungsänderungen) und handelt es sich nicht um eine negative Änderung im Sinne von Ziffer 3.5.4, wird Pagemachine den Kunden über die Änderung innerhalb des Kunden-Accounts klar und verständlich informieren. In allen übrigen Fällen wird Pagemachine den Kunden über die jeweilige Änderung des Dienstes klar und verständlich mindestens zwei (2) Monate im Voraus durch eine Nachricht per E-Mail („Änderungsmitteilung“) informieren. Die Änderungsmitteilung enthält die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie – im Falle negativer Änderungen – die nachstehend in Ziffer 3.5.4 und 3.5.5 beschriebenen Rechte des Kunden und Rechtsfolgen seines Schweigens.

3.5.4 Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeiten auf oder die Nutzbarkeit der Dienste für den Kunden mehr als nur unerheblich („negative Änderung“), hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen unentgeltlich zu beenden. Um von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, hat sich der Kunde über das Kontaktformular (verfügbar unter https://aigude.io/contact) an Pagemachine zu wenden und den Grund für die Kündigung anzugeben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden zu laufen. Erfolgt die Änderung nach dem Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden, beginnt die Frist erst mit dem Zeitpunkt der Änderung zu laufen. Die Beendigung der Vereinbarung ist ausgeschlossen, wenn die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der unveränderten Dienste ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt.

3.5.5 Negative Änderungen der Dienste gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht durch Ausübung seines Beendigungsrechts gemäß Ziffer 3.5.4 widerspricht. Pagemachine wird den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hinweisen.

3.5.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für alle Änderungen und für die Dienste in der jeweils durch Änderungen geänderten Fassung.

4 Verfügbarkeit

4.1 Pagemachine bietet für die kostenpflichtigen Dienste eine jährliche Verfügbarkeit von durchschnittlich 97 % der Betriebszeit. Die Verfügbarkeitsberechnung schließt jegliche Ausfallzeiten für geplante Wartungsarbeiten sowie Serviceunterbrechungen aus, die sich der Kontrolle von Pagemachine entziehen. Dazu gehören insbesondere kurzfristige und unangemessene Erhöhungen der Anfragen durch den Kunden, die eine ungeplante Erhöhung der Systemkapazität erfordern.

4.2 Vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziffer 4.1 wird die Verfügbarkeit berechnet als die Anzahl der Stunden, in denen die Dienste funktionsfähig sind, geteilt durch die Gesamtstundenzahl innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres.

4.3 Unvermeidbare Ausfallzeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus elektronisch (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.

5 Zustandekommen des Vertrages

5.1 Für den Abschluss eines Vertrages über die Leistungen von Pagemachine im Rahmen dieser Vereinbarung ist zunächst die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts und anschließend die Eingabe einer Rechnungsadresse und von Zahlungsinformationen erforderlich. Danach wird eine Zusammenfassung der Bestellung zur Überprüfung angezeigt. Wenn der Kunde, nachdem er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung zugestimmt hat, auf den Bestell-Button klickt, gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages ab („Antrag zum Vertragsschluss“). Bis zu einem Klick auf den Bestell-Button kann der Kunde den Bestellvorgang jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Kunde seinen Webbrowser bzw. das Tab schließt.

5.2 Pagemachine behält sich das Recht vor, Kundenanfragen zum Abschluss eines Vertrages abzulehnen. In diesem Fall wird Pagemachine während des Kaufvorgangs, spätestens wenn der Kunde auf den Bestell-Button geklickt hat, eine entsprechende Meldung anzeigen. 

5.3 Der Antrag zum Vertragsschluss wird angenommen und der Vertrag wird abgeschlossen, wenn nach dem Klick auf den Bestell-Button die nachfolgende Seite erfolgreich geladen und eine Auftragsnummer angegeben wird.

5.4 Abweichend von den Ziffern 5.1 bis 5.3 kann der Vertrag über die Leistungen von Pagemachine auch über andere Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail) abgeschlossen werden. In diesem Fall stellt Pagemachine dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss zur Verfügung. Der Vertrag wird abgeschlossen, wenn Pagemachine den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt oder dem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt.

5.5 Pagemachine erbringt die Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung.

5.6 Die Vereinbarung kann in englischer oder deutscher Sprache abgeschlossen werden.

6 Kostenloses Probeabonnement

6.1 Pagemachine kann dem Kunden nach eigenem Ermessen ein kostenloses Probeabonnement für ausgewählte Dienste zur Verfügung stellen.

6.2 Nach der kostenlosen Testperiode setzt sich das kostenlose Probeabonnement automatisch als kostenpflichtiges Abonnement des vom Kunden ausgewählten Dienstes fort. Das kostenlose Probeabonnement kann jederzeit während der Testperiode durch Pagemachine oder den Kunden gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des kostenlosen Probeabonnements durch Pagemachine oder den Kunden wird das kostenlose Probeabonnement nicht als kostenpflichtiges Abonnement fortgesetzt.

7 Urheberrecht und geistiges Eigentum

7.1 Pagemachine räumt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites Recht ein, die Dienste für seinen internen Zwecke für die Dauer und im Rahmen der Vereinbarung zu nutzen, vorbehaltlich der autorisierten Anzahl Interner Nutzer, für die der Kunde Pagemachine bezahlt hat.

7.2 Pagemachine räumt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites Recht ein, die zur Verfügung gestellte Dokumentation und sonstige Materialien für die Dauer und im Geltungsbereich der Vereinbarung zu nutzen, insbesondere sie zu reproduzieren und an Interne Nutzer oder Auftragnehmer in dem für die beabsichtigte Nutzung der Dienste erforderlichen Umfang zu überlassen.

7.3 Pagemachine räumt dem Kunden ein nicht-exklusives Recht ein, die zur Verfügung gestellten Code-Beispiele zu Bildungs- und internen Entwicklungszwecken ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zu nutzen, insbesondere die Code-Beispiele zu reproduzieren und Internen Nutzern zur Verfügung zu stellen, die Code-Beispiele zu modifizieren und abgeleitete Werke der Code-Beispiele zu erstellen und diese abgeleiteten Werke ohne Einschränkung zu nutzen, unterzulizenzieren oder zu verteilen.

7.4 Alle Rechte in Bezug auf die Inhalte, Verarbeiteten Inhalte und/oder die Kunden-Trainings-Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährt Pagemachine jedoch das nicht-exklusive weltweite Recht, die Inhalte, Verarbeiteten Inhalte und/oder die Kunden-Trainings-Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistungen für den Kunden zu verwenden. Insbesondere gewährt der Kunde Pagemachine das Recht, die Inhalte, Verarbeiteten Inhalte und/oder die Kunden-Trainings-Daten vorübergehend zu speichern, zu modifizieren, zu verarbeiten, zu übersetzen, zu verbessern und zu übertragen sowie die vorstehenden Rechte an etwaige Subunternehmer in Unterlizenz zu vergeben, soweit dies zur Erbringung der in der Vereinbarung festgelegten Leistungen erforderlich ist.

7.5 Pagemachine beansprucht keine Urheberrechte an den Texten, Übersetzungen oder Verbesserungen, die vom Kunden unter Verwendung der Dienste erstellt wurden. Für den Fall, dass die vom Kunden unter Verwendung der Dienste angefertigten Texte, Übersetzungen oder Verbesserungen als urheberrechtlich geschützt angesehen werden, gewährt Pagemachine dem Kunden mit der Erstellung solcher Texte, Übersetzungen oder Verbesserungen alle ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, weltweit unbefristeten Rechte zur uneingeschränkten Nutzung der Texte, Übersetzungen oder Verbesserungen für alle bestehenden oder zukünftigen Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Änderung der Texte, Übersetzungen oder Verebesserungen und zur Erstellung abgeleiteter Werke.

8 Verpflichtungen des Kunden

8.1 Allgemein

8.1.1 Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für den zwischen den Parteien vereinbarten Zweck verwenden. Insbesondere darf der Kunde selbst und wird es Dritten (einschließlich Internen Nutzern und Endnutzern) nicht gestatten, die Dienste, die mit den Diensten erstellten Verarbeiteten Inhalte, die Dokumentation oder andere von Pagemachine zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder Dienstleistungen für die folgenden Zwecke zu nutzen, es sei denn, Pagemachine hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt:

  • a) im Zusammenhang mit oder zum Betrieb kritischer Infrastrukturen wie Elektrizitätswerken, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinischen Geräten oder anderen Geräten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung unvorhersehbare wirtschaftliche oder physische Schäden zur Folge hätte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kritische Infrastrukturen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2008/114/EG;

  • b) für alle illegalen Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die die Rechte Dritter oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzen;

  • c) für das Versenden von Spam oder jeder anderen unerwünschten Werbung;

  • d) um Benchmark-Tests oder andere Kapazitätstests der technischen Infrastruktur von Pagemachine durchzuführen;

  • e) einen ähnlichen Dienst, einen ähnlichen Service oder eine ähnliche API zu entwickeln, deren Hauptzweck darin besteht, maschinelle Lerndienste wie insbesondere Bildbeschreibungen, Übersetzungen, zweisprachige/mehrsprachige Wörterbücher oder Schreibhilfen anzubieten;

  • f) um einen maschinellen Übersetzungsalgorithmus zu entwickeln, zu vermarkten oder zu trainieren;

  • g) zur Übermittlung von Daten an Pagemachine, die aufgrund von Datenschutzgesetzen, vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter nicht an Pagemachine übermittelt oder von Pagemachine verarbeitet werden dürfen.

8.1.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von Pagemachine zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sicher aufzubewahren und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die vertraglich vorgesehene und erlaubte Nutzung der Dienste erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsberechtigungen oder seinen Zugang zu den Diensten an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit den Diensten gemäß dieser Vereinbarung an Pagemachine übermittelt und von Pagemachine verarbeitet werden. Insbesondere hat der Kunde mit Pagemachine unverzüglich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen (die von Pagemachine bereitgestellt wird), wenn der Kunde bei der Nutzung der Dienste beabsichtigt, personenbezogene Daten an Pagemachine zu übermitteln. Der Kunde garantiert, dass er ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste erhebt, verarbeitet oder verwendet. Pagemachine wird den Kunden in angemessener Weise bei der Umsetzung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen unterstützen.

8.1.4 Der Kunde stellt Pagemachine von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen Pagemachine aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden geltend gemacht werden. Sollten Dritte derartige Ansprüche gegen Pagemachine geltend machen, wird Pagemachine den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Pagemachine wird Ansprüche Dritter nicht ohne Zustimmung des Kunden erfüllen oder anerkennen, wobei die Zustimmung des Kunden nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Pagemachine ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.

8.1.5 Für den Fall, dass der Kunde Anwendungen von Drittanbietern für den Zugriff auf die Dienste verwendet, muss der Kunde die entsprechenden Richtlinien für die Nutzung einhalten, die gegebenenfalls vom Anbieter festgelegt wurden.

8.1.6 Der Kunde darf die Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwenden. Dazu gehören auch die Exportkontrollgesetze und -vorschriften.

8.2 Aidgude.io API Pro

Zusätzlich zu Ziffer 8.1 gilt für Aigude.io API Pro Folgendes:

Dem Kunden ist es nicht gestattet, durch automatisierte Verfahren, die eine erhöhte Anzahl von Anfragen (über das übliche Nutzerverhalten hinaus) an Aigude.io API Pro verursachen können, auf Aigude.io API Pro zuzugreifen und diese zu kontrollieren.

8.3 API

Zusätzlich zu Ziffer 8.1 gilt für die API Folgendes:

8.3.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Implementierung der API sowie für die Installation, den Betrieb und die Wartung seiner Anwendung, einschließlich der Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und anderer Anforderungen Dritter.

8.3.2 Der Kunde muss alle technischen Anforderungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation festgelegt sind. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass alle Inhalte in einem gültigen Datenformat und einer gültigen Datenkodierung an die API übertragen werden.

8.3.3 Wenn der Kunde seinen Endnutzern eine Anwendung zur Verfügung stellt, muss der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gegenüber den Endnutzern der Anwendung offenlegen, dass jeder Verarbeitete Inhalt, der den Endnutzern ohne manuelle Änderung des Kunden angezeigt wird, unter Verwendung der API von Pagemachine erstellt wurde, indem entweder das Logo oder der Markenname (einschließlich der Domain) von Pagemachine oder aigude.io angezeigt wird. Der Kunde darf jedoch weder direkt noch indirekt zum Ausdruck bringen, dass Pagemachine für die Verarbeiteten Inhalte verantwortlich ist oder dass der Kunde im Namen von Pagemachine handelt. Der Kunde wird die Verwendung des Logos und/oder des Markennamens von Pagemachine und/oder aigude.io auf Verlangen von Pagemachine einstellen.

8.3.4 Für den Fall, dass der Kunde die API innerhalb einer Anwendung verwendet, die auf Plattformen von Drittanbietern (z. B. mobilen Anwendungen) vertrieben wird, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Anforderungen und Nutzungsbedingungen dieser Plattformen von Drittanbietern zu erfüllen.

8.3.5 Für den Fall, dass für die vertraglich vorgesehene Nutzung der API eine Offenlegung der Zugangsdaten gegenüber Dritten erforderlich ist, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, angemessene und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um die Zugangsdaten vor Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Insbesondere dürfen die Zugangsdaten nicht im Klartext in Konfigurationsdateien gespeichert und nicht über unverschlüsselte öffentliche Netzwerkverbindungen übertragen werden.

8.3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionalen und sonstigen Beschränkungen der API einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde keine Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen ändern, entfernen, abschalten, deaktivieren oder anderweitig umgehen oder API-Methoden für andere als die vorgesehenen oder ausdrücklich dokumentierten Zwecke missbrauchen.

8.3.7 Soweit angemessen und technisch möglich, muss der Kunde während der Implementierung der Anwendung unter Verwendung der API Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Anwendung des Kunden auch dann noch ordnungsgemäß funktioniert, wenn die API nicht verfügbar ist, unabhängig davon, ob dies durch das Verschulden von Pagemachine oder des Kunden verursacht wurde.

8.3.8 Der Kunde wird Pagemachine unverzüglich informieren, wenn ein signifikanter Anstieg der Anzahl der API-Anfragen zu erwarten ist, z. B. aufgrund eines außerordentlichen Anstiegs der Endnutzer, ungewöhnlicher Marketingmaßnahmen, Werbeaktionen oder anderer Kampagnen.

8.3.9 Wenn Pagemachine eine neue Version der API zur Verfügung stellt, muss der Kunde die neue Version der API innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab der Ankündigung der neuen API-Version in seine Anwendung implementieren, wobei der Umfang der Änderungen, die branchenübliche Entwicklungszeit und die berechtigten Interessen des Kunden, einschließlich der individuellen Kapazitäten des Kunden zu berücksichtigen sind.

8.3.10 Die vorgenannten Regelungen der Ziffer 8.3 gelten für die aigude.io API Free entsprechend.

8.3.11 Soweit der Kunde die Aigude.io API Free in Anspruch nimmt, darf der Kunde keine Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der API vornehmen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes durch den Kunden, wird der Kunde Pagemachine von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Bußgelder oder anderer behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Ansprüche freistellen, die aus der vertragswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden gegen Pagemachine geltend gemacht werden. Ziffer 8.1.4 gilt entsprechend.

9 Vergütung

9.1 Der Kunde zahlt, soweit eine Vergütung vereinbart ist, sowohl den Grundpreis als auch die nutzungsabhängige Vergütung wie bei Abschluss der Vereinbarung festgelegt.

9.2 Alle Beträge sind in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung in voller Höhe zu zahlen. Der Kunde hat sämtliche ggf. anfallenden Bank- und Überweisungsgebühren sowie etwaige Kosten für eine Währungsumrechnung zu tragen.

9.3 API-Anfragen sind im Sinne von Ziffer 9.1 abrechenbar, wenn (i) die API-Anfrage erfolgreich unter Verwendung der API übermittelt wurde und (ii) eine gültige API-Antwort gemäß der Dokumentation vorliegt. Serverfehler gelten nur dann als gültige API-Antwort, wenn sie aufgrund von Fehlern auf Seiten des Kunden auftreten, einschließlich der Verwendung fehlerhafter, inkompatibler oder unzureichender Inhalte oder einer anderen Verwendung der API, die nicht den technischen Anforderungen der von Pagemachine bereitgestellten Leistungsbeschreibung oder Dokumentation entspricht.

9.4 Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich als „netto“ oder „net“ ausgewiesen, inklusive Mehrwertsteuer.

9.5 Die Rechnungen werden dem Kunden, sofern nicht gesetzlich abweichend vorgeschrieben, ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt (z. B. als PDF-Dateien per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse oder zum Abruf durch den Kunden auf der Website im Kunden-Account).

9.6 Bei Diensten mit einem festen Grundpreis ist die Vergütung zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums fällig.

9.7 Wählt der Kunde bei Diensten mit einer variablen Vergütung (vor allem bei Nutzung der API) eine Zahlung mit Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, behält sich Pagemachine das Recht vor, während des Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen abzubuchen. Eine erste Vorauszahlung wird fällig, wenn die Anzahl der Zeichen einen bestimmten Gegenwert überschreitet. Dieser für die Vorauszahlung maßgeblich Gegenwert kann sich zwischen 10 EUR und 500 EUR bewegen (abhängig vom Kunden und dessen Nutzungsverhaltens). Der maßgebliche Gegenwert für darauffolgende Vorauszahlungen orientiert sich an der zukünftigen Nutzung des Kunden. Der Grundpreis eines Abonnements ist bei der Aktivierung eines Abonnements fällig und der Grundpreis für den neuen Abrechnungszeitraum sowie eventuell ausstehende nutzungsabhängige Vergütungen sind am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums fällig. Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung.

9.8 Kann Pagemachine eine nach Ziffer 9.7 fällige Vorauszahlung nicht abbuchen, sperrt Pagemachine den Zugang des Kunden zu den Diensten. Sobald die Abbuchung erfolgreich ist, wird Pagemachine den Zugang unverzüglich wiederherstellen.

9.9 Pagemachine behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten zu sperren, wenn der Kunde eine fällige Vergütung nach schriftlicher Mitteilung durch Pagemachine (per E-Mail genügt) nicht bezahlt hat. Begleicht der Kunde alle offenen Forderungen, wird Pagemachine den Zugang des Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang bei Pagemachine, wiederherstellen. Abhängig von der gewählten Zahlungsart gilt ergänzend Folgendes:

9.9.1 Bei Zahlungen auf Rechnung wird Pagemachine den Kunden nach Fälligkeit über die bevorstehende Sperrung informieren und zur Zahlung auffordern. Bleibt die Zahlung innerhalb von drei (3) darauffolgenden Werktagen aus, ist Pagemachine berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Nach der Sperrung wird Pagemachine den Kunden erneut zur Zahlung auffordern, um den Zugang wiederherzustellen.

9.9.2 Kann Pagemachine bei Zahlungen mit Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift die fällige Vergütung nicht abbuchen, wird Pagemachine den Kunden auffordern, das vereinbarte Zahlungsmittel zu aktualisieren oder ein neues Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen und ihn über die bevorstehende Sperrung informieren. Schlägt die Abbuchung nach der Mitteilung weiterhin fehl, kann Pagemachine den Zugang zu den Diensten sperren. Nach der Sperrung wird Pagemachine den Kunden erneut auffordern, ein neues Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, um den Zugang wiederherzustellen.

9.9.3 Wenn und soweit der Kunde nach dem für ihn anwendbaren Recht dazu verpflichtet ist, einen Betrag im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben, Gebühren oder Ähnlichem („Quellensteuer“) von der Zahlung an Pagemachine einzubehalten und an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen, wird der von dem Kunden an Pagemachine zu zahlende Betrag um den abzuführenden Betrag erhöht. Pagemachine erhält von dem Kunden demnach in jedem Fall einen Betrag, der dem Betrag entspricht, den der Kunde ohne einen solchen Einbehalt zu zahlen hätte. Der Kunde ist verpflichtet, die Quellensteuer in entsprechender Höhe und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des jeweils anwendbaren Rechts einzubehalten und diese an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Pagemachine einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Einbehalt und die entsprechende Abführung der Quellensteuer zukommen zu lassen. Pagemachine wird in angemessener Weise mit dem Kunden zusammenarbeiten, um festzustellen, ob ein solcher Abzug oder Einbehalt von Quellensteuern von dem von Pagemachine erbrachten Dienst zu erfolgen hat oder hatte. Soweit dies der Fall ist, wird Pagemachine, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, mit dem Kunden kooperieren, um die anwendbaren Quellensteuern ggfs. zu reduzieren und dem Kunden einen möglichen Rückzahlungsanspruch der Quellensteuer ggfs. abtreten.

10 Laufzeit und Beendigung dieser Vereinbarung

10.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

10.2 Wenn die Parteien eine feste Laufzeit vereinbaren, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die vereinbarte feste Laufzeit, sofern die Vereinbarung nicht gekündigt wird.

10.3 Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4 Pagemachine behält sich das Recht vor, API-Funktionen aus anderen als den in Ziffer 3.2.4 genannten Gründen einzuschränken oder auszusetzen. In einem solchen Fall wird Pagemachine den Kunden über die vorgeschlagenen Änderungen mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich (E-Mail genügt) informieren. Darüber hinaus wird Pagemachine dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens zwei (2) Monaten einräumen, um zu erklären, ob der Kunde die vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert oder nicht. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist, die ab dem Zugang der Mitteilung zu laufen beginnt, keine Erklärung abgibt, gelten die vorgeschlagenen Änderungen als vereinbart. Pagemachine wird den Kunden über diese Rechtsfolge, d. h. über das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

10.5 Pagemachine ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail genügt) vorübergehend auszusetzen,

  • a) bei einer schwerwiegenden, anhaltenden, unmittelbar bevorstehenden oder wiederholten wesentlichen Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere einer Verpflichtung nach Ziffer 8 oder

  • b) sofern Pagemachine tatsächliche Anhaltspunkte für eine automatisierte Nutzung des Aigude.io API Pro gemäß Ziffer 8.2 hat.

Unbeschadet weiterer Rechte aus der Vereinbarung stellt Pagemachine den Zugang innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder her, wenn die Verletzung nicht andauert, nicht mehr unmittelbar bevorsteht oder der Kunde eine verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass die Verletzung nicht wiederholt wird. Im Falle einer Handlung in betrügerischer Absicht ist Pagemachine berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten sofort und auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert (E-Mail ist ausreichend). Der Verdacht für das Vorliegen einer betrügerischen Absicht ist ausreichend. Eine betrügerische Absicht liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • a) Die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse existiert nicht oder ist offensichtlich ungültig;

  • b) Die Anschrift existiert nicht oder ist ungültig;

  • c) Der Kunde hat sich mehrfach registriert, um den Dienst kostenlos zu nutzen oder der Kunde hat noch offene Zahlungen aus anderen Verträgen;

  • d) Der Kunde verwendet ein betrügerisches, verlorenes, gestohlenes, gesperrtes oder unzulässiges Zahlungsmittel;

  • e) Der Kunde hat eine Zahlung angefochten oder deren Rückgabe verlangt, ohne Pagemachine einen berechtigten Grund für die Anfechtung oder Rückforderung mitzuteilen. Die Aussetzung des Zugangs des Kunden wird so lange aufrechterhalten, bis der Kunde Pagemachine über einen berechtigten Grund informiert.

10.6 Für den Fall, dass der Kunde die Einschränkungen für die Verwendung des API-Schlüssels bei bestimmten Arten von Diensten (Ziffer 8.1.6) verletzt, Dienste mit unbegrenzter Nutzung auf eine Art und Weise verwendet, für die sie nicht vorgesehen sind oder zulässt, dass die Dienste von mehr als den lizenzierten Internen Nutzern genutzt werden, behält sich Pagemachine das Recht vor, den Zugriff zu sperren und die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden eine bereits bezahlte Vergütung anteilig zurückerstattet.

10.7 Bei Diensten mit einer maximalen monatlichen Nutzungsobergrenze erlaubt Pagemachine nur die vertraglich vereinbarte Anzahl von Zeichen (wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben), die innerhalb eines Abrechnungszeitraums verarbeitet / übersetzt / verbessert werden können. Sobald die monatliche Nutzungsobergrenze erreicht ist, kann der Kunde die Dienste nicht mehr verwenden, es sei denn, es wird ein Dienst mit einer höheren Anzahl an Zeichen erworben (falls verfügbar).

10.8 Innerhalb der kostenlosen Testperiode können der Kunde und Pagemachine die Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.9 Soweit der Kunde ausschließlich kostenlose Leistungen in Anspruch nimmt, sind beide Parteien zur jederzeitigen Kündigung berechtigt. Pagemachine kann den Vertrag insbesondere kündigen, wenn der Kunde über längere Zeit die kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen nicht genutzt hat.

11 Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt für kostenpflichtige Leistungen folgendes Widerrufsrecht (auch abrufbar unter https://www.aigude.io/pro-revocation-eu.html):

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pagemachine AG, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt, Deutschland, support@pagemachine.de, +49 69 260 99 70 30 (deutsche Nummer) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular 

An Pagemachine AG, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt, Germany, support@pagemachine.de:

— Hiermit widerrufen ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*),

— Bestellt am (*)/erhalten am (*),

— Name des Verbraucher(s),

— Anschrift des Verbraucher(s),

— Unterschrift des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier),

— Datum.

(*) Unzutreffendes streichen

12 Gewährleistung

12.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

12.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, übernimmt Pagemachine bei zahlungspflichtigen Abonnements die Gewährleistung für die Dienste nur in dem in den folgenden Bestimmungen festgelegten Umfang.

12.2.1 Sind die von Pagemachine zur Verfügung gestellten Dienste mangelhaft, stellt Pagemachine nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Beschwerde des Kunden einen verbesserten oder neuen Dienst bereit. Wenn Software von Dritten verwendet wird, die Pagemachine von Dritten lizenziert hat, gilt die Beschaffung von öffentlich verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches als ausreichend.

12.2.2 Der Kunde kann die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern, wenn aus Gründen, die Pagemachine zu vertreten hat, die ordnungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht gewährleistet ist. Das Recht auf Minderung ist auf den Teil der Leistungen beschränkt, der im Verhältnis zur monatlichen Vergütung mangelhaft ist.

12.2.3 Dauert die Minderung gemäß Ziffer 12.2.2 für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder für zwei (2) Monate eines Quartals an, kann der Kunde die Vereinbarung fristlos kündigen.

12.2.4 Der Kunde hat Pagemachine über auftretende Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail an support@pagemachine.de genügt) zu informieren.

12.2.5 Der Kunde ist verpflichtet, Pagemachine unentgeltlich bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, Daten und sonstigen Informationen, die zur Analyse und Behebung der Mängel erforderlich sind.

12.2.6 Hinsichtlich der Bereitstellung nicht zahlungspflichtiger Zusatzdienste haftet Pagemachine für Mängel ausschließlich dann, wenn Pagemachine die Mängel arglistig verschwiegen hat.

13 Haftung und Schadenersatz

13.1 Pagemachine haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

13.2 Pagemachine haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Pagemachine sowie der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Pagemachine, für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Pagemachine ausdrücklich übernommenen Garantie.

13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pagemachine nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Pagemachine ist in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

13.4 Im Falle von Ziffer 13.3 haftet Pagemachine nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.

13.5 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der typische und vorhersehbare Schaden im Sinne von Ziffer 13.3 pro Jahr auf den vom Kunden zu zahlenden Jahresbetrag begrenzt ist.

13.6 Eine weitergehende Haftung von Pagemachine ist ausgeschlossen.

13.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pagemachine.

14 Änderungen

14.1 Pagemachine kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für Pagemachine bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aufgrund technischer oder rechtlicher Änderungen erforderlich sind oder um neue Funktionen, die nach Vertragsschluss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und vertraglicher Regelungen bedürfen, zu ergänzen. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

14.2 Pagemachine wird dem Kunden die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens acht (8) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Pagemachine dem Kunden eine angemessene, mindestens acht (8) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Kunde die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Dienste akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die mit dem Zugang der Mitteilung in Textform beginnt, keine Erklärung, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Pagemachine wird den Kunden zu Beginn der Mitteilungsfrist gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein Festhalten an dem Vertrag unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist.

15 Beschwerdeverfahren

Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform für Online-Beschwerden (OS-Plattform) zur Verfügung. Sie ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugänglich. Pagemachine ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Pagemachine hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

16.2 Änderungen dieser Vereinbarung und aller Nebenabreden, einschließlich der Leistungsbeschreibung, des Hauptteils dieser Vereinbarung und eventueller Anhänge, müssen in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

16.3 Der Kunde kann mit Forderungen gegen Pagemachine nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu der jeweils betroffenen Forderung steht.

16.4 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, sein ständiger Wohnsitz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt wurde oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


aigude.io Leistungsbeschreibung

1 API und API Free

Die API und die API Free sind über eine REST-Schnittstelle zugänglich. Informationen werden über Request-Parameter an die API oder die API Free übermittelt, Ergebnisse werden in einer geeigneten Darstellung (z. B. JSON) zurückgesendet. Die Parameter der Anfrage müssen entsprechend der unter https://developers.aigude.io/docs bereitgestellten Dokumentation kodiert werden. Die Authentifizierung basiert auf festen Schlüsseln, wobei SSL die Transportsicherheit gewährleistet. Die API bietet die folgende Funktionalität:

  • Bildbeschreibung


  • Zielsprache - Die Sprache, in die Sie übersetzen möchten, hängt von der verwendeten Übersetzungs-KI ab und der Unterstützung in Ihrem Zielsystem ab, kann aber mindestens eine der folgenden sein:

    • AR (Arabisch)

    • BG (Bulgarisch)

    • CS (Tschechisch)

    • DA (Dänisch)

    • DE (Deutsch)

    • EL (Griechisch)

    • EN-GB (British English)

    • EN-US (American English)

    • EN (Englisch) Unspezifische Sprachvariante aus Kompatibilitätsgründen. Nach Möglichkeit sollte EN-GB oder EN-US genutzt werden.

    • ES (Spanisch)

    • ET (Estnisch)

    • FI (Finnisch)

    • FR (Französisch)

    • HU (Ungarisch)

    • ID (Indonesisch)

    • IT (Italienisch)

    • JA (Japanisch)

    • KO (Koreanisch)

    • LI (Litauisch)

    • LV (Lettisch)

    • NL (Niederländisch)

    • NO (Norwegisch)

    • PL (Polnisch)

    • PT-PT (Portugiesisch) (alle portugiesischen Varianten außer brasilianischem Portugiesisch)

    • PT-BR (Brasilianisches Portugiesisch)

    • PT (Portugiesisch) Unspezifische Sprachvariante aus Kompatibilitätsgründen. Nach Möglichkeit sollte PT-PT oder PT-BR genutzt werden.

    • RO (Rumänisch)

    • RU (Russisch)

    • SK (Slowakisch)

    • SL (Slowenisch)

    • SV (Schwedisch)

    • TR (Türkisch)

    • UK (Ukrainisch)

    • ZH (vereinfachtes Chinesisch)

Die Übersetzungsfunktion sendet die folgende Darstellung des Verarbeitungsergebnisses zurück:

  • Text - Der übersetzte Text.

Die API und die API Free sind mit einem dynamischen Rate Limit ausgestattet, um die zuverlässige Funktion zu gewährleisten. Bei einer Überschreitung kann die Nutzung eingeschränkt sein und Kunden können auf die in der Dokumentation beschriebene Fehlermeldung 429 „Too Many Requests“ stoßen.

Anwendungen, die die API oder die API Free verwenden, sollten einen Mechanismus implementieren, um solche Antworten entsprechend zu behandeln und die Anfrage gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Es wird ein Mechanismus empfohlen, der die Verzögerung für eine weitere Anfrage exponentiell erhöht.


Zuletzt aktualisiert: September 2024